Abscheiderservice

Generalinspektionen/ Dichtheitsprüfungen

Die Prüfung ist gesetzlich vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage und danach in der Regel alle fünf Jahre nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung des Ölabscheiders vorgeschrieben. In Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten sogar alle zweieinhalb Jahre! Die Durchführung der Generalinspektion für Ölabscheider erfolgt durch einen unserer fachkundigen Mitarbeiter.

Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider sind elementarer Bestandteil eines sicheren und geordneten Entsorgungskonzeptes. Sie dienen sowohl der betrieblichen als auch der umwelttechnischen Sicherheit.

Sowohl Leichtflüssigkeiten wie Öl, Benzin oder Diesel als auch pflanzliche und tierische Fette und Öle dürfen nicht unbehandelt in die Kanalisationen oder öffentliche Gewässer geleitet werden.

Betriebe, in denen entsprechende wassergefährdende Stoffe anfallen, müssen ihr Abwasser gemäß geltenden Richtlinien mittels eines Leichtflüssigkeitsabscheiders oder Fettabscheiders behandeln. Zu Leichtflüssigkeitsabscheidern zählen Ölabscheider, Benzinabscheider und Koaleszenzabscheider.

Wartung und Eigenkontrolle nach DIN EN 1999/100 4040/100

Wir freuen uns, Ihnen unsere Dienstleistungen im Bereich Wartung und Eigenkontrolle nach DIN EN 1999/101 4040/100 anzubieten. Unser Unternehmen ist darauf spezialisiert, Ihre Anlagen und Maschinen in einwandfreiem Zustand zu halten und somit einen reibungslosen Ablauf Ihrer Produktion zu gewährleisten.

Unsere qualifizierten Fachkräfte führen regelmäßige Inspektionen und Wartungen durch, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dabei halten wir uns stets an die geltenden Normen und Vorschriften und legen großen Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Güteschutzkanalbau I/R/D